Dienstag, 22. Oktober 2013

Rechtsberatung für fromme Christen

Oft erreichen mich Nachrichten, dass löbliche Menschen aufgrund ihrer Nächstenliebe zu Unrecht verurteilt werden.

Abbildung 1: Ein Holzhammer, welcher vom Richter zum
Urteilsspruch verwendet wird, jedoch auch hervorragend
zum Züchtigen geeignet ist.

Anhand eines Beispiels möchte ich Ihnen erklären, dass fromme Christen, welche sich um die Gesundheit anderer sorgen, sehr wohl im Recht sind.

!! ACHTUNG !!
Lesen Sie diesen Beitrag nur, wenn Sie männlich sind und bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben. Da hier unzüchtige, kranke Tätigkeiten beschrieben werden, ist dieser Beitrag auf keinen Fall Frauen und Kindern zuzumuten. Ich übernehme keine Haftung für geistige Schäden, die aufgrund des Beispiels entstehen können.
!! ACHTUNG !!

Beispiel: Der löbliche Herr Schulze läuft eines Tages von der Kirche zurück nach Hause, wo sein Weib, welches bereits frühs den Gottesdienst besuchte, bereits ein schmackhaftes Mahl zubereitet. Zuvor hörte er bereits, dass es eine Demonstration für Homosechsualität gäbe. Er konnte sich jedoch nicht vorstellen, dass dies in seinem schönen Heimatstädtchen Limburg tatsächlich geschieht.  

Achtung: Letzter Warnhinweis; bitte sicherstellen, dass keine Frauen und Kinder im Raum sind!
Auf dem Weg muss er sich jedoch übergeben, da er ein homosechsuelles Paar sieht, welches sich küsst.
Ab hier können Sie wieder beruhigt Ihr Weib mitlesen lassen. Bitte waschen Sie Ihre Augen mit Weihwasser aus!

Von diesem schlimmen Anblick erholt, zückt der redliche Herr Schulze seinen Rohrstock und züchtigt die beiden Knaben liebevoll. Außerdem zerstörte er ihre Fähnchen, auf denen schamlos Werbung für Homosechsualität zu sehen war. Als er nach 20 Minuten intensiver Züchtigung die Beiden fragt, ob sie weiterhin homosechsuell sein möchten, geloben sie ihm, den Pfad des HERRn zu wählen und hernach nie wieder homosechsuelle Akte durchzuführen. Wie schön! Herr Schulze freut sich, dass er eine gute Tat begangen hatte, indem er gleich zwei Kranke heilte, und setzte seinen Heimweg fort.
Leider hat der löbliche Herr Schulze die Rechnung ohne die geistig zurückgebliebene (sie ist Atheistin) Tochter Mandie (unredl. "Mandy") seines Nachbarn, welcher seit Jahren Hartz IV bezieht, gemacht. Da diese ein Weib ist und sich zu allem Überfluss aufgrund ihres Alters von 24 Jahren noch im Kindesalter befindet, kann sie die gute Tat des werten Herrn Schulze nicht verstehen. Mandie hat alles mit ihrem Klugfernsprecher auf Filmband aufgenommen und überzeugt so ihren Vater den redlichen Herrn Schulze anzuzeigen. Ihr Vater willigt im Alkoholrausch ein und so kommt es zum Prozess. Während Mandies heimrechnerspielsüchtiger Vater seit zwei Wochen das erste Mal sein Zimmer verlässt und zum Sozialamt geht, um den braven Steuerzahler um noch mehr Geld zu prellen, da er denkt, er könne den Staatsanwalt bestechen, vertraut der löbliche Herr Schulze nur auf die Kraft des HERRn und verteidigt sich selbst.

Die zwei Buben, um welche es sich ursprünglich handelt, sind nicht mehr auffindbar, da sie seit diesem Tage ein löbliches Leben führen und nicht mehr auf der Straße herumlungern.

Der Staatsanwalt trägt die Vorwürfe vor: Schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung! Außerdem sei Homosechsualität 1969 legalisiert worden. Homosechsualität sei keine Krankheit, die man heilen könne.

Der fromme Herr Schulze zückt seine Bibel, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) und verteidigt sich:


"Wertes Gericht!

Stellen Sie sich vor, Sie begegnen einem todkranken Menschen. Würden Sie einfach weitergehen und nichts unternehmen? Würden Sie diesen Menschen aufgeben? Und stellen Sie sich vor, dass nicht nur sein irdisches Dasein gefährdet ist, sondern dass der arme Kranke die Ewigkeit im Höllenfeuer verbringen muss? Würden Sie ihm keine Möglichkeit auf das Himmelreich geben?

So lesen wir in der Bibel:

"Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung. [...] Sie erkennen, dass Gottes Rechtsordnung bestimmt: Wer so handelt, verdient den Tod. [...]" (Römer 1,26-32)

"Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen." (3. Mose 20,13)

Hinzu kommt, dass auch Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung versündigen:

"Und alle Völker werden vor ihm zusammengerufen werden und er wird sie voneinander scheiden, wie der Hirt die Schafe von den Böcken scheidet. Er wird die Schafe zu seiner Rechten versammeln, die Böcke aber zur Linken. Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen: Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist. Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen. Dann werden ihm die Gerechten antworten: Herr, wann haben wir dich hungrig gesehen und dir zu essen gegeben, oder durstig und dir zu trinken gegeben? Und wann haben wir dich fremd und obdachlos gesehen und aufgenommen, oder nackt und dir Kleidung gegeben? Und wann haben wir dich krank oder im Gefängnis gesehen und sind zu dir gekommen? Darauf wird der König ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan. Dann wird er sich auch an die auf der linken Seite wenden und zu ihnen sagen: Weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel bestimmt ist! Denn ich war hungrig und ihr habt mir nichts zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir nichts zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich nicht aufgenommen; ich war nackt und ihr habt mir keine Kleidung gegeben; ich war krank und im Gefängnis und ihr habt mich nicht besucht. Dann werden auch sie antworten: Herr, wann haben wir dich hungrig oder durstig oder obdachlos oder nackt oder krank oder im Gefängnis gesehen und haben dir nicht geholfen? Darauf wird er ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen dieser Geringsten nicht getan habt, das habt ihr auch mir nicht getan. Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben." (Matthäus 25,31-46)

Indem man jemandem verbietet, Falschsechsuellen zu helfen, schickt man ihn also auf direktem Wege ins Höllenfeuer!

Auch das deutsche Recht spricht eine deutliche Sprache:
§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Weiterhin würde sich die Seuche Ätz (unredl. "AIDS") weiter verbreiten. Dies ist ein Verstoß gegen das IfSG:
§ 74 IfSG - Strafvorschriften

"Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 23 oder 24 bezeichnete Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Weiterhin möchte ich zu meiner Verteidigung anmerken, dass ich mich übergeben musste. Daher ist hier eine Gefahr für Leib und Leben gegeben!
§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig [...]."
 Zum Vorwurf der Sachbeschädigung möchte ich anmerken, dass ich aufgrund der Fähnchen fast in Ohnmacht fiel! Hernach waren die zwei Knaben nicht berechtigt, sich gegen die Zerstörung der Fahnen zu wehren.
§ 904 BGB - Notstand
"Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. [...]"
 Die zwei eben genannten Vorwürfe sind lediglich als Notwehr zu sehen.
§ 32 StGB - Notwehr
(1) "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Selbstverständlich hätte ich von den beiden Knaben Schadensersatz verlangen können (§253.2 BGB), aufgrund der Barmherzigkeit, die uns durch die Bibel gelehrt wird, verzichtete ich darauf."
Der Richter war erbost ob der dreisten Lügen, die Mandie und ihr Vater ihm auftischte.
Mandie fing an zu weinen und entschuldigte sich beim redlichen Herrn Schulze, während der Staatsanwalt sich hernach weigerte, ihrem Vater weiter beizustehen.
Mandie und ihr Vater wurden aufgrund Verleumdung und übler Nachrede zu jeweils einer hohen Geldstrafe verurteilt, welche sie innerhalb 14 Tagen Herrn Schulze entrichten mussten. Wie löblich!

Herr Schulze spendete den kompletten Betrag an die katholische Kirche Limburgs, um dem redlichen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen.

Halleluja! Ich hoffe, dass ich Ihnen bei möglichen Gesetzesproblemen helfen konnte. Der HERR sei mit Ihnen!

Dieser Bericht wurde von der Anwaltskanzlei bibeltreuer Christen Gottlob & Partner überprüft und für gesetzeskonform befunden.

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